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Links zum Thema Telefonrechnung T-Com und Arcor
Wollen Sie Ihre Telekom-Telefonrechnung von ISYTakE überprüfen lassen? Dann benötigen Sie
Rechnung Online von der Telekom - die Telekom schickt Ihnen dann Ihre
Telefonrechnung in elektronischer Form zu.
Jetzt bei der
Telekom KOSTENLOS auf Rechnung Online umstellen
Zusätzlich zu Rechnung Online können Sie sich ein Rechnungsdoppel in Papierform (Papierrechnung) zukommen
lassen. Einzelheiten erhalten Sie
hier.
Um auszuschließen, dass hohe Telefongebühren über 0190- bzw.
0900-Nummern entstehen, können Sie diese Nummern sperren lassen. Die
„veränderbare Anschluss-Sperre” kann kostenlos für T-Net oder für T-ISDN
Mehrgeräteanschlüsse über die Hotline 0800 33 01000 oder im T-Punkt
beauftragt werden. Mit der anschließenden Auftragsbestätigung wird eine
Bedienungsanleitung zugesandt. Die Bedienungsanleitung zum Leistungsmerkmal
„veränderbare Anschluss-Sperre” liegt auch als Download bereit.
Bedienungsanleitung veränderbare Anschluss-Sperre T-Net
Bedienungsanleitung veränderbare Anschluss-Sperre T-ISDN
Für eine genaue Überprüfung - ob auf Papier oder elektronisch - benötigen Sie einen detaillierten
Einzelverbindungsnachweis. Wir empfehlen den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis.
Einzelverbindungsnachweis
beantragen (T-Com)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der
Geschäftsbeziehung eines Telefonkunden mit dem Anbieter von
Telekommunikationsleistungen.
Zu den AGB der Deutschen Telekom
Zum Zwecke der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit einem
Telekommunikationsanbieter hat die Bundesnetzagentur (ehemals
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - RegTP) eine
Schlichtungsstelle eingerichtet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der
Homepage der Regulierungsbehörde (www.bundesnetzagentur.de) unter „Verbraucher”, „Verbraucherservice Telekommunikation”.
Wollen Sie Ihre Arcor-Telefonrechnung von ISYTakE überprüfen lassen? Dann benötigen Sie
Arcor WebBill, die
Onlinerechnung von Arcor.
Für eine genaue Überprüfung - ob auf Papier oder elektronisch - benötigen Sie einen detaillierten
Einzelverbindungsnachweis. Wir empfehlen den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis mit Speicherung der vollständigen Zielrufnummern.
Einzelverbindungsnachweis
beantragen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der
Geschäftsbeziehung eines Telefonkunden mit dem Anbieter von
Telekommunikationsleistungen.
Zu den AGB von Arcor
Zum Zwecke der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit einem
Telekommunikationsanbieter hat die Bundesnetzagentur (ehemals
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - RegTP) eine
Schlichtungsstelle eingerichtet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der
Homepage der Regulierungsbehörde (www.bundesnetzagentur.de) unter „Verbraucher”, „Verbraucherservice Telekommunikation”.
Arcor-DSL Verfügbarkeit testen
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